Fahrschule Peter Müller GmbH - Wir sind eure erste Wahl für euren Führerschein in Rhinow!


Mit fairen Preisen und geduldigen, freundlichen Fahrlehrern haben wir uns über Rhinow hinaus einen guten Ruf erarbeitet. Erfahrt hier mehr über unsere Fahrschule, die unterschiedlichen Standorte und unsere Leistungen für Jung und Alt.

Die Standorte unserer Fahrschule

Besucht doch eine unserer Fahrschulen und lernt uns und eure zukünftigen Fahrlehrer selbst kennen! Ihr findet unsere Fahrschulen an folgenden Standorten:

Unsere Fahrschule in Rhinow

Rübehorster Straße 13, 14728 Rhinow, Deutschland

Info & Anmeldung

Mo - Fr
-
Sa - So
Geschlossen

Unsere Fahrschule in Rathenow 

Goethestraße 30, 14712 Rathenow, Deutschland

Info und Anmeldung

Mo - Fr
-
Sa - So
Geschlossen

Unsere Fahrschule in Kyritz 

Heinrich-Hertz-Straße 1, 16866 Kyritz, Deutschland

Info & Anmeldung 

Mo - Fr
-
Sa - So
Geschlossen

In unseren Fahrschulen könnt ihr auch ganz einfach euren Führerschein beantragen. Bringt für eine Neuerteilung einfach folgende Unterlagen mit: 


  • einen Antrag, den ihr bei uns bekommt 
  • 1 Passbild (biometrisch) 
  • eine Kopie des Personalausweises (beide Seiten) 
  • den Nachweis über das Bestehen des Erste-Hilfe-Kurses im Original (wo und wann diese Kurse stattfinden könnt ihr bei uns erfahren)
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt, der nicht älter als 1 Jahr ist 
  • die Gebühr für den Kartenführerschein in Höhe von 43,30 €


Achtung: Für den Führerschein ab 17 benötigt ihr separate Dokumente, die ihr bei uns erhalten könnt und vorab im Bürgerservicebüro abgeben müsst! 

Habt Ihr alle Unterlagen zusammen, kommt zu uns in die Fahrschule und gebt alles persönlich ab.

Und dann heißt es: Gute Fahrt!

Neben der Führerscheinerteilung und Prüfung bieten wir außerdem die Erweiterung von Führerscheinen an. Hierzu benötigen wir nur eine Kopie des aktuellen Führerscheins. Diese könnt ihr uns jederzeit vorbeibringen.

Übrigens: Wir sind nicht nur bei Fahranfängern beliebt. Unsere Beobachtungsfahrten werden gern von älteren Fahrzeugführern genutzt, um die eigene Fahrtauglichkeit zu testen oder in besonderen Fällen die Tauglichkeit zu bestätigen – das kann zum Beispiel für die Krankenkasse nötig werden oder im Rahmen einer Unfalluntersuchung anfallen. Sprecht uns an!

Habt ihr weitere Fragen? Wir beantworten sie euch gern!

Kontakt aufnehmen
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